Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen sowohl im gewerblichen als auch im privaten Mietrecht, Immobilienrecht, Nachbarschaftsrecht und Wohnungseigentumsrecht. Unsere Rechtsanwälte vertreten im Rahmen dieses Fachgebiets sowohl Mieter als auch Vermieter.
In diesen Fachbereich fallen vor allem die Erstellung von maßgeschneiderten Mietverträgen, die Prüfung und auch die Beratung bereits vor Abschluss eines solchen, um potentielle Konflikte zu verhindern.
Auch wenn sich Mieter und Vermieter oft über ihre Rechte und Pflichten bewusst sind, ist die Gesetzeslage bei der Gestaltung des Mietvertrages oder einer Kündigung sehr unüberschaubar und wechselhaft. Um mögliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine rechtliche Unterstützung zu Rate zu ziehen.
Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertritt die Kanzlei Kögel & Feltz seit vielen Jahren nicht nur Vermieter und Mieter, sondern auch Hausverwaltungen und Wohnungsbaugesellschaften.
Wir unterstützen Mieter und Vermieter mithilfe einer kompetenten Beratung auf Grundlage der neuesten Rechtsprechung in folgenden Gebieten: