Im Rahmen des Arbeitsrechts vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und beraten diese in allen Fragen rund um den Arbeitsplatz. Dabei sind wir auf das gesamte Spektrum des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts spezialisiert.
Wir unterstützen Sie mit unserem fachlichen Wissen und bleiben dabei stets auf dem aktuellsten Stand der Gesetzeslage.
Die Kanzlei Kögel & Feltz vertritt Sie und Ihre Interessen als Arbeitnehmer. Wir setzen uns nicht nur für das weitere Bestehen Ihres Arbeitsverhältnisses ein, sondern stehen Ihnen auch beratend bei sämtlichen vertraglichen Angelegenheiten zur Seite. Bei Vertragsverhandlungen, der Überprüfung Ihres Arbeitsvertrags sowie Ihren Ansprüchen auf Lohn, Krankengeld, Urlaub, Prämien oder einem fairen Arbeitszeugnis können Sie auf unseren rechtlichen Beistand vertrauen. Außerdem verteidigen wir Sie effektiv gegen verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigungen und gegen Abmahnungen.
Auch gegen „Mobbing“ und sonstige gesetzeswidrige Diskriminierungen am Arbeitsplatz gehen unsere Rechtsanwälte im Arbeitsrecht vor.
Für Sie als Arbeitgeber bieten unsere Fachanwälte im Arbeitsrecht ebenfalls ein breites Tätigkeitsfeld an. Dabei stehen vor allem das Erstellen und die Überprüfung von individuellen Arbeitsverträgen im Fokus. Wir beraten und vertreten Sie bei sämtlichen Fragen um die Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Arbeitsverträgen, bei Zusatz- und Betriebsvereinbarungen sowie bei sämtlichen betrieblichen Regelungen.
Ebenfalls können Sie uns bei Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Arbeitnehmern zu Rate ziehen. Wir verhandeln über Möglichkeiten zur außergerichtlichen und gütlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Gemeinsam mit Ihnen klären wir bereits im Vorfeld alle notwendigen Schritte und treffen alle Vorbereitungen für eine wirksame Arbeitgeberkündigung. Darüber hinaus beraten wir Arbeitgeber in Kündigungsschutzklagen und setzen Kündigungen ggf. auch gerichtlich durch.
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass eine Kündigung aus diversen Gründen aufzuheben ist, unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen oder Abwicklungsverträgen.
Als kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeitsrechts bearbeiten wir vor allem folgende Bereiche:
Rechtsanwalt & Notar a.D.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenz-und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Erbrecht